UNFALLGUTACHTEN

Unfallgutachten

Um als Betroffener eines Verkehrsunfalls nicht auch noch finanziell benachteiligt zu werden, sollten Sie sich an einen unabhängigen Kfz-Gutachter wenden, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug in einem Unfallgutachten exakt und neutral feststellt.

Sie haben als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall das uneingeschränkte Recht einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfanges zu beauftragen, um Ihren Schadenersatzanspruch nachzuweisen.

In den von uns erstellten Schadensgutachten werden alle Faktoren, die zu einer reibungslosen Schadensregulierung bzw. juristischer Geltendmachung erforderlich sind, ermittelt.

Es werden neben den Reparaturkosten, einer Fahrzeugbewertung und der Reparaturdauer auch eine eventuelle Wertminderung, der Restwert bei Totalschaden des Fahrzeuges und die Wiederbeschaffungsdauer dargelegt.

In den von uns erstellten Kfz-Gutachten werden die aktuellsten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen berücksichtigt.

Das Kfz-Unfallgutachten beinhaltet eine digitale Lichtbilddokumentation, in der das Fahrzeug und dessen Beschädigungen aufgezeigt werden. Etwaige Umbauten, wie z.B. Fahrzeugtieferlegungen, Multimediasysteme, Sonderleichtmetallfelgen und sonstige wertbeeinflussende Faktoren werden bei der Gutachtenerstellung von uns berücksichtigt.

Die Besichtigung Ihres Fahrzeuges erfolgt meist noch am Tag der Beauftragung, sofern es die Lichtverhältnisse für einwandfreie und beweissichernde Fotos zulassen.
Ansonsten erfolgt die Fahrzeugbegutachtung am nächsten Tag bzw. nach Absprache.

Die Gutachtenfertigstellung erfolgt i.d.R. innerhalb von 3 Werktagen.

Das Gutachten wird anschließend per Post oder per Email an die zahlungspflichtige Versicherung bzw. an Ihrem Rechtsanwalt und an Sie versandt.

Die Kosten für die Erstellung eines Kfz-Gutachtens gehören zu Ihren Schadenersatzansprüchen und sind daher vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu tragen.

Vereinbaren Sie einen Termin bei uns:

0211 486 823